Liebe Interessenten und Mandanten,

das war Fünf vor Zwölf und Amerika konnte die Pleite! abwenden. Ob das die Probleme löst steht auf einem anderen Blatt. Es werden auf jeden Fall massive Einsparungen notwendig. Wir erwarten mit Spannung die weiteren Bemühungen der Regierungen in Europa sowie in Amerika, wie Sie diesen Virus der Schuldenkrise nach der Finanzkrise in den Griff bekommen. Hierzu informieren wir Sie gern umfassend, beachten Sie bitte hierzu den Veranstaltungshinweis.

Lesen Sie in dieser Ausgabe:

Welche Kosten gibt es?
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Veranstaltungshinweis


Welche Kosten gibt es bei Versicherungen?

Im letzten Newsletter ging es um die Kosten im Bereich der Geldanlage. Im folgenden gehen wir auf die Kosten bei Lebens-/ Renten- und fondsgebundenen Versicherungen ein.

Abschlusskosten (Alphakosten)
Verwaltungskosten (Betakosten)
Vermögensverwaltungskosten (Gammakosten)
feste laufende Kosten (Kappakosten)

Die Abschlusskosten umfassen die bekannten Provisionen für den Vermittler bei Abschluss, die mit 40 Promille gedeckelt sind. Das sind auf die Beitragssumme 200€ x12 Monate x 30 Jahre Laufzeit = 72.000€ x 4% = 2.880€. Die wirklichen Kosten liegen in den meisten Fällen deutlich über 40 Promille. Bei Strukturvertrieben kommen auf diese Weise schnell Kosten von 60 bis 70 Promille zusammen.

Haben Sie sich auch schon gefragt, wer diese Abschlusskosten eigentlich bezahlt? Sie ahnen es. Natürlich Sie als Kunde. Indem in den Policen Verwaltungskostensätze einkalkuliert sind, die ein Mehrfaches der echten bilanziellen Verwaltungskostensätze betragen, erhalten die Versicherer die Mittel, die sie über Betreuungsprovisionen fiktiver Agenturen den Abschlussvermittlern neuer Verträge als Abschlussprovisionen zukommen lassen. Ein legales Unterfangen, weil von der BaFin so geduldet.

Zur Verdeutlichung: die in den Bilanzen der Versicherer ausgewiesenen Verwaltungskostensätze betragen zwischen 2 und 4 Prozent der Beiträge. Die in den Tarifen einkalkulierten Verwaltungskosten betragen zwischen 6 und 12 Prozent des Beitrags.

Netto-Konditionen in der Honorarberatung

Honorarberatung kennt keine Provisionen. Daher sind in den Finanzmarktprodukten bei Bezug über den Honoraberater keine Provisionen enthalten. Keine Abschlussprovisionen oder gar Folgeprovisionen!

Es wäre ein Fehler wenn man nun annehme: ganz ohne Kosten. Alle Finanzprodukte beinhalten desweiteren auch weitere Kosten, die auch in Honorarprodukten enthalten sind. Beispielsweise fallen allgemeine Marketingkosten wie Druckkosten für Prospekte und Anträge, Werbeaufwand sowie Kosten für die Antragsbearbeitung und Risikoprüfung, die Ausfertigung der Versicherungspolice und für die Einrichtung des Erstinkassos unter Abschlusskosten an, kurzum Verwaltungskosten. Desweiteren die Vermögensverwaltungskosten für die eigentliche Leistung.

Daraus folgt schlussendlich, dass in Honorartarifen von Lebens- und Rentenversicherungen auch die Verwaltungskosten um den Teil der provisionsabhängigen Kosten (Abschluss- und Folgeprovision) ermäßigt sind. So dann in unserer Risikoanlayse erkennbar, welche wir standardmäßig in der Beratung anwenden. Hier ist die gelebte Tranparenz für den Verbraucher bis auf den letzten Cent ersichtlich.

Für Fragen zu unserer Kostenanalyse sprechen Sie uns gern an.


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Für alle Anleger, die u.a. wissen wollen warum der Kampf in uns als “Macher gegen den Planer” unsere Anlagentscheidungen beeinflusst.

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Viel Erfolg.


Veranstaltungshinweis

Veranstaltungsankündigung: am 25.08.11 um 19:00 Uhr planen wir eine Veranstaltung zu welcher wir Sie gern mit Gast einladen. Bitte im Kalender vormerken, Einladung folgt. Gern können Sie sich auf der Veranstaltungsseite vormerken lassen.


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