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Bisher wird Anlageberatung in Deutschland überwiegend als provisionsgestützte Beratung erbracht. Ca. 300.000 provisionsabhängigen Beratern stehen nur etwa 1.500 Honorarberater gegenüber. Endlich Licht am Ende des Tunnels Verbraucherinnen und Verbraucher sollen wissen, wer sie berät: ein Vermittler, der eine Provision erhält, wenn er Finanzprodukte verkauft, oder ein unabhängiger Berater, dessen Dienst sie bezahlen.

Tritt das Gesetz Mitte 2014 in Kraft, ist die Honorarberatung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Bundesregierung führt mit dem Gesetz den geschützten Beruf des “Honorar-Anlageberaters” ein und schafft die Voraussetzungen für den Einstieg in eine Alternativkultur der Anlageberatung.

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