Das dürfte weitreichende Folgen für die Finanzvertriebe sowie handfeste Vorteile für Verbraucher bringen. Dieses uralte Gesetz schützte nur die Versicherungslobby. Sie legt quasi fest mit welchen Anreizen Sie die Vermittlung von Finanzprodukten forcieren konnte. Diese Provisionsinteressen sind nicht erst seit “Lehman” bekannt sondern spiegeln sich noch heute bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen oder am Bankschalter durch Vorgabe von Umsatzlisten wieder. Dabei werden die Kosten am Ende auf den Verbraucher abgewälzt, der die Bank- und Finanzberatung mit seinem Geld bezahlt.

Jede Bank- und Finanzberatung beginnt mit einer Lüge. “Diese Beratung ist für Sie kostenfrei!”

Erstmals kann der Verbraucher eine Herausgabe möglicherweise anteilig verhandeln. Ob dies den Interessen des Verbrauchers gerecht wird bleibt abzuwarten. Der transparentere Weg ist der sofortige Verzicht auf die Provision, wie beim Honorarberater schon vorzufinden. Hier werden nettoisierte Tarife, d.h. ohne Abschluss- und Betreuungskosten kalkuliert, somit Finanzlösungen mit höchster Neutralität beraten und beschafft.

Zum vollständigen Artikel:
Gericht kippt Provisionsabgabeverbot Handelsblatt vom 24.10.11