Angeregt durch den Artikel in der FAZ “Die schwierige Suche nach dem fairen Honorar” möchte ich gern aus der Praxis berichten.

Früher wurden Vermittlungsleistungen in s.g. kostenfreien Gesprächen mit Provision vergütet. Ein Abschluss rückte näher und der Verbraucher hatte ein Finanzprodukt gekauft, in der Folge erlebt er erst später ob Dieses die Erwartungen erfüllt.

Provision vergütet Verkauf.

Falsche Anreize aus der Finanzindustrie haben Anlegerschaden entstehen lassen, denken Sie an die Lehman Zertifikate. Schiffsfonds u.a. In der Folge wurde die Honorarberatung durch die Politik erstmals gesetzlich verankert.

Heute und zeitgemäß wird die Beratungsleistung per Honorar vergütet und eine Provision bzw. eine Vergütung durch Dritte ist ausgeschlossen. Doch es liegt in der Natur der Sache, der Verbraucher kann die Honorar-Höhe nicht einschätzen, das Vertrauen ist weg, was ist zu hoch oder zu gering? etc.

Honorar vergütet Beratung.

Lösung: Vertrauensaufbau durch Transparenz und Neutralität. Einfachste Möglichkeit zum Vergleich der Vergütungsmodelle ist die bisherige Provisionshöhe bei den verschiedenen Finanzprodukten aufzuzeigen. Gesetzlich vorgeschrieben die Kosten vor Vertragsabschluss aufzuzeigen, gelingt nicht immer. Zudem haben Sie als Verbraucher keinen Einfluss auf die Höhe. Anders in der Honorarberatung: hier ist das Honorar immer transparent. Wäre ja auch befremdlich, wen ungefragt eine Rechnung im Nachgang ins Haus flattert. Tipp: Rechnen Sie doch einfach mit dem Transparenz-Manager. Mit dem Transparenz-Manager berechnen Sie sekundenschnell Provisionen und vergleichen wie viele Stunden neutrale Finanzberatung Sie stattdessen dafür bei einem Honorarberater erhalten können.

Der Notar kostet Geld. Der Steuerberater kostet Geld. Der Anwalt kostet Geld.

Warum sollte der amtliche Finanzberater nicht auch Geld kosten?

Zur Höhe der Honorare, dahinter steht eine Dienstleistung in Form der Beratung bzw. Coaching zu finanziellen Fragestellungen des Verbrauchers. Bei konkreten Fragestellungen hat sich eine Berechnung nach Stunden bewährt. Bei konzeptionellen Planungen bspw. Ruhestandsplanung oder Vermögensplanung meist ein pauschale in Abhängigkeit zu Aufwand und Zeit. Im Gegenzug hat der Verbraucher die mögliche Investitions für das Honorar transparent im Griff.

Wie vergüten Sie Bank- und Finanzberatung? Befreien Sie sofort Ihre bisherigen Finanzprodukte von versteckten oder überhöhten Abschlusskosten!