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Ältere Umfrage dennoch nicht minder aktuell sowie Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Selbstständige und Freiberufler sind noch immer zum Thema “Basisrente” nicht genügend aufgeklärt.

basisrente

Da Selbstständige keine Beiträge in die gesetzlichen Rente zahlen müssen, obliegt es Ihrem eigenen Antrieb für die eigene Altersversorgung zu sorgen. Grund: weil Sie keine gesetzliche Rente erhalten und mit eigener Verantwortung vorsorgen müssen. Wenn nicht, dann gehören Sie zu denen, die bis ins hohe Alter ihren Beruf ausüben müssen. Das heißt für die Selbstständigen ist also zunächst einmal eiserne Disziplin notwendig, egal ob junger Existenzgründer oder erfolgreicher Unternehmer.

Ist die Basisrente für Selbstständige sinnvoll oder gar ein Muss?

Ja, denn es ist der einzig staatlich geförderte Versorgungsweg in diesem Zusammenhang. Die Vorteile liegen auf der Hand. Ab dem ersten Euro sind Aufwendungen in dieser Sparform bis zu Höchstgrenzen neu ab 2005 in Höhe 20.000 EUR bei Ledigen/ 40.000 EUR bei Verheirateten steuerwirksam.

Angestellte, insbesondere Höherverdienende können neben der Riesterförderung Ihre gesetzliche Rente aufstocken, weil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Versorgungslücken entstehen.

Steuerliche Betrachtung in der Ansparphase

In 2018 sind von den Höchstgrenzen 86%, das bedeutet bis zu 23.712 EUR bei Ledigen / 47.424 für Verheiratete als Sonderausgaben in der Steuererklärung anrechenbar und vermindern konkret die Steuerbelastung. Diese Anrechenbarkeit steigt in Schritten von 2% Punkten bis 2025 auf 100%.

Basisrente in der Ansparphase

Steuerliche Betrachtung in der Rentenphase

Seit 2005 werden in der Rentenphase 50% aller Einkünfte versteuert und dem persönlichen Einkommenssteuersatz unterworfen. Der steuerpflichtige Anteil steigt bis auf 100% in 2040. Bis 2020 in 2% Schritten und dann 1% bis 2014. Ebenso müssen die Leistungen aus der Basisrente versteuert werden. Ab 2018 beträgt der steuerpflichtige Anteil 76%.

Fazit: Eine Nachsteuerbetrachtung im Rahmen der Ruhestandsplanung mit unserer APP, bei welcher die steuerlichen Effekte in der Anspar – und Leistungsphase einbezogen werden, ist also in jedem Falle zu empfehlen. Bei geringerem Einkommenssteuersatz in der Leistungsphase ergeben sich akzeptable Nachsteuerrenditen.

Basisrente in der Rentenphase

Das Kleingedruckte Teil 1

Selbstverständlich sollten das Kleingedruckte – die Bedingungen der Basisrente zur Entscheidung mit einbezogen werden, welche sind:

– Nicht-Vererbbarkeit
– nicht kapitalisierbar und nicht übertragbar
– nicht beleihbar
– Sowie eine Auszahlung frühestens ab 62 Jahren nur in Form einer lebenslangen Rente.

Weitere Merkmale sind je nach Wunsch für die Basisrente möglich. Um nur einige zu nennen: fondsgebundene Sparformen, Höchststandsgarantien, Beitragsgarantien sowie Hinterbliebenenschutz sind individuell auswählbar.

Das Kleingedruckte Teil 2

Nutzen Sie Netto-Tarife, d.h. ohne Abschlusskosten, sind heute zeitgemäße Finanzprodukte über den Honorarberater erhältlich.

Weitere Information u.a. auch zur Riesterförderung Richtig vorsorgen. hier:

Wie sorgen Sie vor?